BFSG-Check

Ab 28.06.2025 Pflicht für fast alle kommerziellen Websites. Wie weit bist du?

BFSG-Check

Prüft 15 maschinell erkennbare Barrierefreiheits-Kriterien nach WCAG 2.1. Ergebnis in ca. 10 Sekunden.

Die Analyse läuft in deinem Browser. Wir speichern weder die URL noch Ergebnisse.

BFSG: Barrierefreiheit ist seit Juni 2025 Pflicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen die meisten Websites und Apps, über die Verbraucher Produkte oder Dienstleistungen kaufen oder buchen können, barrierefrei sein. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den WCAG 2.1 (Level AA) basiert.

Wer ist betroffen?

  • Online-Shops jeder Größe (Ausnahme: Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. Euro Umsatz, nur bei Dienstleistungen)
  • Websites mit Buchungs-, Termin- oder Kontaktfunktionen für Verbraucher
  • Banken, Telekommunikation, Personenverkehr, E-Books und weitere Branchen explizit

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 100.000 Euro und Abmahnungen. Die Marktüberwachungsbehörden können im Ernstfall sogar die Einstellung der Dienstleistung anordnen.

Was dieser Check kann und was nicht

Der BFSG-Check prüft die maschinell erkennbaren Grundlagen: fehlende Alternativtexte, unbeschriftete Formularfelder, blockierten Zoom, leere Links, fehlende Sprachauszeichnung und mehr. Das sind die häufigsten und am schnellsten behebbaren Barrieren.

Nicht automatisch prüfbar sind unter anderem: Farbkontraste im gerenderten Zustand, vollständige Tastatur-Bedienbarkeit, sinnvolle Fokus-Reihenfolge und die tatsächliche Screenreader-Erfahrung. Für einen belastbaren Konformitätsnachweis brauchst du eine manuelle Prüfung nach BITV- oder WCAG-EM-Verfahren.

Die häufigsten Barrieren (und wie du sie behebst)

  • Bilder ohne Alt-Text: Jedes informative Bild braucht ein beschreibendes alt-Attribut. Dekorative Bilder bekommen alt="".
  • Formularfelder ohne Label: Jedes Eingabefeld mit <label for="…"> verknüpfen. Platzhalter-Text ersetzt kein Label.
  • Zoom-Sperre: user-scalable=no im Viewport-Tag verhindert, dass sehbehinderte Nutzer die Seite vergrößern. Einfach entfernen.
  • Icon-Links ohne Namen: Social-Media-Icons und Burger-Menüs brauchen ein aria-label.
  • Generische Linktexte: "Hier klicken" sagt Screenreader-Nutzern nichts. Der Linktext sollte das Ziel beschreiben.

Häufige Fragen zum BFSG-Check

Was prüft der BFSG-Check genau?

Der Check analysiert 15 maschinell prüfbare Kriterien nach WCAG 2.1: Alternativtexte für Bilder, Formular-Beschriftungen, Sprachauszeichnung, Seitentitel, Zoom-Sperren, Überschriften-Struktur, leere Links und Buttons, iFrame-Titel, Autoplay-Medien, Landmarks und mehr. Die Analyse läuft direkt in deinem Browser.

Reicht ein guter Score für BFSG-Konformität?

Nein. Automatische Tests erkennen nur etwa 20 bis 30 Prozent der WCAG-Anforderungen. Farbkontraste, Tastatur-Bedienbarkeit und Screenreader-Tauglichkeit müssen manuell geprüft werden. Der Check ist eine Orientierung, kein Konformitätsnachweis und keine Rechtsberatung.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Seit dem 28.06.2025 für die meisten Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, insbesondere Online-Shops und Websites mit Buchungs- oder Kontaktfunktionen. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz, sofern sie nur Dienstleistungen anbieten.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Deine URL wird einmalig über unseren Server geladen, um die Seite abzurufen. Die Analyse läuft komplett in deinem Browser. Weder URL noch Ergebnisse werden gespeichert.

Ist der BFSG-Check kostenlos?

Ja, komplett kostenlos und ohne Anmeldung. Du kannst beliebig viele Seiten prüfen (max. 10 Checks pro 10 Minuten).